Der Geschäftsbericht der
Nichteisen-Metallindustrie

18.19

UMWELTpolitik
Grenzwertig

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Bei Debatten um Grenzwerte – egal, von wem sie angestoßen werden – ist eines sicher: Den einen sind sie zu lasch, den anderen zu ambitioniert. Das liegt in der Natur von Grenzwerten, denn entgegen der landläufigen Meinung sind sie keine gottgegebenen Limits.

Dr. Martin Wieske
ist Leiter für Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der WVMetalle. Sie erreichen ihn unter 
wieske@wvmetalle.de

Viel mehr sind sie das Ergebnis wissenschaftlicher und politischer Entscheidungsprozesse. Die Grenzwerte neueren Datums sind meist – dem allgemeinen Trend folgend – sehr ambitioniert. Ihre exakte Einhaltung entscheidet jedoch nicht über Wohl und Wehe unseres Daseins. Zurecht können in einzelnen Fällen Zweifel am Zustandekommen der Werte aufkommen. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn sich allgemeiner Widerstand regt.

Die Basis von Grenzwerten sollte in jedem Fall eine fundierte wissenschaftliche Betrachtung sein. In der Umweltpolitik sowie im Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz ist das sowohl in der EU als auch in Deutschland prinzipiell gewährleistet. Schließlich gibt es hierfür eine ganze Reihe von Institutionen und Gremien, die für ihren jeweiligen Bereich diese Arbeit auf der Basis von unabhängigen Bewertungskriterien erledigen.

Gremien in der EU ​​​​​(Auswahl)

Die Bedeutung der insgesamt 45 Europäischen Agenturen nimmt kontinuierlich zu. Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat haben viele für Wirtschaft und Verbraucher relevante Themen hinsichtlich des EU-Binnenmarktes in ihre Hände gelegt. Allein in Deutschland gibt es 61 Bundesämter und 28 Bundesanstalten!

EFSA
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

ECHA
Europäischen Chemikalienagentur

EEA
Europäische Umweltagentur


EMA
EuropäischeArzneimittelagentur


OSHA
Europäische Agentur für Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Doch wie kommt es überhaupt zur Festlegung von Grenzwerten? Die Wissenschaft sammelt seit Jahrhunderten Erfahrung mit den Folgen, die eine bestimmte Stoffexposition mit sich bringt – beim Menschen genauso wie beim Tier. Man kann diese Erfahrungen als wissensbasierte Grundannahmen bezeichnen, die in die Grenzwertbestimmung einfließen. Denn in den meisten Fällen beschränkt sich die Kenntnis über einen Stoff auf einen Teilaspekt. Es ist also etwa bekannt, wie sich eine bestimmte Menge eines Stoffes auswirkt, jedoch nicht, wie die Auswirkungen bei einer Verlängerung des Expositionszeitraums oder auf ein anderes Lebewesen sind. Um diesem Umstand ausreichend und verantwortungsvoll Rechnung zu tragen, wird die fehlende Kenntnis bei der Ableitung von Grenzwerten für die allgemeine Bevölkerung, für Verbraucher oder Arbeitnehmer durch die Multiplikation des bekannten Startwertes mit einem „Sicherheitsfaktor“ sozusagen kompensiert. Das vorherrschende Prinzip bei der Grenzwertbestimmung ist dabei immer der Vorsorgegedanke, also das „precautionary principle“. Das bedeutet übersetzt: Im Zweifel fällt die Entscheidung immer zugunsten eines niedrigeren Wertes bzw. zugunsten der Verwendung von konservativ angelegten Sicherheitsfaktoren aus.

Politische Entscheider können nur dann Grenzwertbestimmungen sinnvoll debattieren und entscheiden, wenn die notwendigen Fachkenntnisse vorhanden sind.

So haben Wissenschaft und Politik bis heute Leitfäden für die Ableitung von Grenzwerten für die jeweiligen Stoffe entwickelt. Diese sind etwa für den Bereich des Chemikalienrechts und inzwischen auch des Arbeitsschutzes auf europäischer Ebene u.a. in der REACH-Verordnung(Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) hinterlegt. In Deutschland gibt es hierzu sogenannte Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Für eine adäquate Grenzwertbestimmung ist es jedoch notwendig, über die bisher genannten Aspekte hinaus auch eine sozio-ökonomische Betrachtung in die Bewertung mit einfließen zu lassen.In einer politischen Debatte gilt es deshalb, die möglichen Folgen von Grenzwerten unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte genau zu erörtern. Dabei stellen sich folgende Fragen: Sind Politikerüberhaupt in der Lage, zu den Vorschlägen aus der Wissenschaft umfassende Einschätzungen und „politische Relativierungen“ vorzunehmen?Und wenn ja, in welchem Umfang? Machen sich Mandatsträger nicht äußerst angreifbar, wenn sie vorgegebene scheinbar unumstößliche Wahrheiten zu ihren Gunsten und denen bestimmter Zielgruppen anpassen? All das geschieht wohlgemerkt im Nachgang ausführlicher wissenschaftlicher Diskussionen in einer großen Anzahl an Behörden und Institutionen samt deren unzähligen Fachgremien. Zweifelsohne bewegen sich Politiker hier in einem schwierigen Spannungsfeld, dem sie sich jedoch als gewählte Volksvertreter verantwortungsvoll stellen müssen. Das bedeutet, politische Entscheider können nur dann Grenzwertbestimmungen sinnvoll debattieren und entscheiden, wenn die notwendigen Fachkenntnisse vorhanden sind.

"Das Ziel ist eine Äquivalenz zwischen dem Aufwand zur Umsetzung des Grenzwerts und dem Ertrag, also den Folgen für Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft. Oder anders ausgedrückt:Es geht um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die mit der Setzung von Grenzwerten verbunden sind."

Leopoldina, Stellungnahme
Saubere Luft -Stickstoffoxide
und Feinstaub in der Atemluft:
Grundlagen und Empfehlungen

Ausgangspunkt der Grenzwertbestimmung ist, wie bereits erläutert, immer die Frage: Welche Auswirkung hat ein bestimmter Stoff, wenn er mit Mensch und oder Tier in Kontakt kommt. Dies ist soweit ein verständliches Vorgehen, um sich einer (gefahrstofflichen) Einstufung zu nähern. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass diese Einstufung allgemeine Gültigkeit für jedes Anwendungsgebiet erfährt und somit auch auf Situationen übertragen wird, in denen keinerlei Exposition eines Stoffes und Beeinträchtigung von Mensch oder Tier zu erwarten ist. Denn die angewandten Kriterien zur Grenzwertbestimmung beruhen zwar auf den beschriebenen wissensbasierten Grundannahmen, sind aber kein zuverlässiger Anhaltspunkt, um Vorhersagen für jeden Einzelfall zu treffen.

Verstärkt werden die Konsequenzen der verschärfenden Sicherheitsfaktoren noch, indem sich die Entscheidungsgremien auf immer empfindlichere Parameter fokussieren. Sobald ein Effekt gemessen werden kann, wird dieser meist auch als schädlich angesehen. Dass das nicht unbedingt richtig ist, zeigt das anschauliche Beispiel zum Treppensteigen des renommierten Umweltmediziners Prof. Dr. Drexler: Beim Treppensteigen kann man u. a. einen Anstieg von Puls- und Atemfrequenz messen. Das ist aber eine normale Anpassung des Körpers auf die Anforderung und macht den Menschen nicht krank. Eine ähnlichabwägende Einordnung muss auch bei der Grenzwertableitung erfolgen. Es dürfen nur Effekte bewertet werden, die für den Menschen auch tatsächlich bedeutsam sind.

Auch vor diesem Hintergrund ist die Methodik zu hinterfragen. Denn die automatisch an einen Grenzwert oder an eine Einstufung gekoppelten Maßnahmen gleichen oft einem allumfassenden Schutzanspruch. Das ist nicht nur eine starke Bevormundung der Bürger und Arbeitnehmer, sondern ignoriert auch die gezeigten Unschärfen bei der Ableitung. Wie auch immer die Gesundheitsbewertung für einzelne Stoffe ausfällt, die Befürworter strenger Grenzwerte verfolgen grundsätzlich – auch jenseits wissenschaftlich basierter Fakten – ihre ganz eigene Agenda. Nach ihrer Meinung können solche Werte prinzipiell nie niedrig genug sein - frei nach dem Motto: Der Straßenverkehr isterst dann wirklich sicher, wenn gar keine Autos mehr fahren. Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich hat auch die Wirtschaft ein Interesse an verbindlichen Grenzwerten. Sie gewährleisten Sicherheit für die Beschäftigten, bieten Investitionsschutz und sind nicht zuletzt Compliance-Indikatoren im Rahmen der heute essenziellen Auditierungen und Zertifizierungen von Unternehmen. Es ist dabei selbstverständlich unverzichtbar, dass Grenzwerte unabhängig und evidenzbasiert abgeleitet werden. Ebenso unabdingbar sind aber bei der Implementierung auch die Betrachtung der Machbarkeit und die Abschätzung der Folgen. Über diese Brücke müssen alle Beteiligten gehen. Dabei muss es möglich bleiben, Kompromisse zu finden, ohne dass sogleich alle Seiten den Weltuntergang beschwören.

Fehleinschätzungen sind in diesem komplexen Umfeld sicher nicht auszuschließen, aber in einer aufgeklärten Gesellschaft gehört die Anpassung des Kurses bei klarer Sicht auf einen sich nähernden Eisberg zum Handwerkszeug.

Als wäre all das nicht schon komplex genug, gilt es auch noch die Herausforderungen bei der Überwachung der einzuhaltenden Grenzwerte zu meistern. Jeder Techniker weiß, dass zu einer Messung immer auch eine sinnvolle Messstrategie gehört. Was zunächst abstrakt klingt, wird am Beispiel der aktuellen Diskussion um Fahrverbote sehr greifbar. Wegen der Überschreitung des Stickstoffdioxidwertes in der Luft in Großstädtenwurde dieses scheinbar theoretische Problem plötzlich auch in der Praxis und zudem gesamtgesellschaftlich relevant. Die vorgegebene Messstrategie sieht folgendes Probeverfahren vor: Der Ort der Probenahmestelle ist so zu wählen, dass die Luftproben für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von mindestens 100 Meter Länge für den Verkehr repräsentativ sind, aber sich nicht näher als 25 Meter an einer verkehrsreichen Kreuzung befinden. Der Messeinlass muss dabei 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein und sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 Metern (Atemzone) und 4 Metern über dem Boden befinden. Die genaue Standortwahl hat hier also einen enormen Einfluss auf die Ergebnisse. Obwohl die Vorgaben dazu gedacht sind, vergleichbare Bedingungen zu schaffen, kann durch gezielteinseitige Ausrichtung das Ergebnis bewusst in eine gewünschte Richtung gelenkt werden. Zumindest sind die einzelnen Stationen teils sehr schlecht untereinander vergleichbar. Es ist darum richtig, die Lage der Messeinrichtungen zu überprüfen, insbesondere auch um die Schutzmaßnahmen auf eine solide Basis zu stellen.

Fehleinschätzungen sind in diesem komplexen Umfeld sicher nicht auszuschließen, aber in einer aufgeklärten Gesellschaft gehört die Anpassung des Kurses bei klarer Sicht auf einen sich nähernden Eisberg zum Handwerkszeug. Hier gibt es sicherlich verschiedene infrage kommende Ausweichmanöver. Das Drosseln der Maschinen ist eine Variante, die eine Überwindung des Hindernisses ermöglicht, ohne sehenden Auges unterzugehen.

Grenzwerte sind kein Selbstzweck. Sie sind dazu gedacht, Mensch und Umwelt vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Sie sollen Maßnahmen etablieren, damit aus einer potenziellen Gefährdung keine reale Gefahr wird.

Fakt bleibt: Grenzwerte sind kein Selbstzweck. Sie sind dazu gedacht, Mensch und Umwelt vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Sie sollen Maßnahmen etablieren, damit aus einer potenziellen Gefährdung keine reale Gefahr wird. Letzteres im Arbeitsumfeld sicherzustellen, unterstützt die WVMetalle in vollem Umfang.

Fakt ist aber auch, dass alle Grenzwerte an einer lebenslangen Exposition im Umweltbereich bzw. einer arbeitslebenslangen Exposition am Arbeitsplatz ausgerichtet sind. Kurzzeitige Überschreitungen sind in den allermeisten Fällen absolut unproblematisch. Eine akute Gefährdung gibt es bei einer knappen Überschreitung weder für die arbeitende noch für die allgemeine Bevölkerung.

Die WVMetalle bringt die Relevanz und Komplexität dieses Themas schon seit einiger Zeit verstärkt in das Bewusstsein der Politik. Die Dynamik der aktuellen Diskussion um Grenzwerte sollte helfen, die damit verbundenen Fragestellungen aus der staubigen Wissenschaftlerecke herauszuholen und ihnen die gesamtgesellschaftliche Beachtung zu schenken, die ihnen aufgrund ihrer sozioökonomischen Bedeutung zusteht.

Autor

Dr. Martin Wieskeist Leiter
Arbeits- und Gesundheitsschutz bei
der WVMetalle. Sie erreichen ihn unter

wieske@wvmetalle.de